Systematik der Erosionsformen
Wassererosion äußert sich in unterschiedlichen Formen, die nach Ausmaß und Prozessdynamik klassifiziert werden. Für die Kartierung hat sich in der deutschen Bodenschutzpraxis eine vierstufige Einteilung bewährt:
Erosionsformklassen nach BGR-Systematik
| Form | Merkmal | Mindestabmessung (Tiefe) |
|---|---|---|
| Flächenspülung | Diffuser Materialabtrag ohne diskrete Rinnen | — |
| Rillen | Kleinste diskrete Erosionsformen | 2 – 5 cm |
| Rinnen | Durch überlaufendes Wasser vertiefte Formen | > 5 cm bis 50 cm |
| Gully (Graben) | Tiefe, andauernde Einschnitte | > 50 cm |
Quelle: BGR, Arbeitshilfe zur Erosionskartierung, veröffentlicht unter bgr.bund.de.
Felderfassung: Vorgehen und Hilfsmittel
Begehung und Kartierungsbogen
Die Feldkartierung erfolgt systematisch entlang von Transekten oder durch Begehung nach dem Rasterverfahren. Für jeden Aufnahmepunkt werden erfasst: Erosionsform, Richtung, Länge, Breite und Tiefe, Hanglage, Vegetationsbedeckung sowie Bodenfeuchte zum Zeitpunkt der Begehung.
Standardisierte Kartierungsbögen, wie sie vom Länderarbeitskreis Erosion empfohlen werden, sichern die Vergleichbarkeit der Aufnahmen zwischen verschiedenen Bearbeitern und Regionen.
Fotografische Dokumentation
Jede Erosionsform sollte mit geogetaggten Fotografien dokumentiert werden. Auf den Aufnahmen sind Maßstabsangaben (Malerstäb, Messlatte) einzubeziehen. Drohnenaufnahmen ermöglichen zusätzlich eine übersichtliche flächige Einordnung der Schadstellen.
GIS-gestützte Auswertung
Verschneidung mit Bodenkarten
Kartierte Erosionspunkte und -flächen werden in einem GIS mit digitalen Bodenkarten (BK50, BK25) verschnitten. Diese Verschneidung ermöglicht die Auswertung nach Bodentyp, Textur und Humusgehalt und liefert Grundlagen für bodenkundliche Interpretationen der Erosionsursachen.
ABCDE-Modell und USLE
Die Universelle Bodenabtragsgleichung (USLE) und ihre überarbeitete Form (RUSLE) bilden den Rahmen für die quantitative Abschätzung des jährlichen Bodenabtrags. Eingangsparameter sind: Regenerosivität (R-Faktor), Erodierbarkeitsfaktor (K-Faktor), Längen-Neigungsfaktor (LS), Bedeckungsfaktor (C) und Schutzmaßnahmenfaktor (P).
In Deutschland werden die R-Faktoren von den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder bereitgestellt und sind regionsspezifisch kalibriert.
Erhebungsanlässe und Berichtspflichten
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verpflichtet Grundstücksbesitzer und Nutzer zur Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen. Erosionskartierungen werden u. a. benötigt bei:
- Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen nach § 4 BBodSchG
- Agrarsubventionanträgen mit Cross-Compliance-Auflagen
- Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen an erosionsgefährdeten Hangen
- Monitoring nach Starkregenereignissen im Rahmen kommunaler Klimaanpassungskonzepte
Quellenangaben
- BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe: Erosion. bgr.bund.de
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998, BGBl. I S. 502. gesetze-im-internet.de
- Wischmeier, W.H. & Smith, D.D. (1978): Predicting Rainfall Erosion Losses. USDA Agriculture Handbook No. 537.
- Renard, K.G. et al. (1997): Predicting Soil Erosion by Water (RUSLE). USDA Agriculture Handbook No. 703.